Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Grundlage der in unseren Angeboten enthaltenen Angaben sind die uns erteilten Informationen. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Der jeweilige Nachweis bleibt freibleibend, Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
- Die Angebote sind nur für den genannten Empfängerkreis bestimmt. Bei unbefugter Weitergabe ist der Empfänger zum Schadenersatz an Schmücker Immobilien in Höhe der entgangenen Provision verpflichtet; das gilt auch, wenn er nur Bevollmächtigter ist.
- Hat der Empfänger bereits Kenntnis von der durch uns nachgewiesenen Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages, so hat er uns dies innerhalb von sieben Tagen mit dem Nachweis mitzuteilen, woher die Kenntnis erlangt wurde und seit wann. Erhält Schmücker Immobilien keine Mitteilung, gilt unser Angebot als Erstnachweis mit Gebührenanspruch. Vorkenntnis eines von uns angebotenen und vermittelten Objektes schließt die Provisionspflicht des Angebotsempfängers nicht aus.
- Provisionsgrundlage und -berechnung erfolgt aufgrund der im Angebot festgehaltenen Höhe. Der Provisionsanspruch von Schmücker Immobilien entsteht, wenn aufgrund unseres Nachweises und / oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Bei Aufhebung oder Rückgängigmachung eines von Schmücker Immobilien nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages bleibt der Provisionsanspruch von Schmücker Immobilien davon unberührt. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Schmücker Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
- Der Provisionsanspruch von Schmücker Immobilien entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Das gleiche gilt, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Dem entspricht auch, wenn ein Vertrag zustande kommt bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf und auch beim Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn ein zustande gekommener Vertrag wegen dort geregelter auflösender Bedingungen erlischt oder der Vertrag wegen eines Rücktrittvorbehalts aufgelöst oder aus anderen in den Vertragspartnern liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.